AGB
KAUFVERTRAG
ABGESCHLOSSEN ZWISCHEN
Enrisol GmbH mit Sitz in 39011 Lana (BZ), Industriezone 7, Mehrwertsteuernummer 02554710216;
ab nun „Verkäufer“
UND
XXXXX;
ab nun „Käufer“
wird folgender Kaufvertrag vereinbart: Sowohl der Käufer als auch der Verkäufer erkennen als Grundlage für diesen Vertrag folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen an:
§ 1 Zahlungsbedingungen
Der Käufer leistet innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum der Übermittlung der Verkaufsbestätigung an den Käufer eine Anzahlung in Höhe von 10% des Kaufpreises der bestellten Ware, auf der Grundlage einer entsprechenden Akontorechnung, welche der Verkaufsbestätigung beigefügt wird. Die restlichen 90% des Kaufpreises werden an jenem Tage bezahlt, an welchem die Ware im Magazin des Verkäufers zu Verfügung des Käufers steht, oder spätestens innerhalb 8 Tagen ab Datum der entsprechenden Rechnung. Nur nach erfolgter Bezahlung kann die Ware an den Käufer ausgehändigt werden.
Im Falle des Zahlungsverzugs werden Zinsen in Höhe von 7% über dem Basiszinssatz, im Sinne des Legislativdekrets Nr. 231 vom 09.10.2002 berechnet. Enrisol behält sich allerdings das Recht vor, einen eventuellen höheren Schaden aufgrund des Zahlungsverzugs zu beweisen. Wie immer geartete Einwände oder Reklamationen berechtigen den Käufer nicht, die vereinbarten Zahlungen auszusetzen oder zu verzögern.
§ 2 Preisänderungen
Enrisol ist berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen, wenn die Warenübergabe nach den vereinbarten Fristen erfolgt und wenn der Käufer diesen Verzug bei der Warenübergabe verschuldet hat.
§ 3 Übergabe der Ware
Die Ware gemäß § 1 wird am gesetzlichen Sitz und/oder Magazin des Verkäufers oder franco Magazin ausgehändigt. Die Organisation des Transports und die entsprechenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Der Verkäufer befreit sich von der Verpflichtung der Warenübergabe dadurch, dass er die Ware gemäß § 1 dem Frächter oder Speditionsunternehmen am gesetzlichen Sitz und/oder Magazin des Verkäufers übergibt.
Sofern der Auslieferungsort der Ware verschieden ist vom Sitz des Käufers, so ist dieser letztere verpflichtet, anlässlich der Bestellung der Ware diesen verschiedenen Ort anzugeben.
Mit der wie oben durchgeführten Übergabe der Ware geht jedwedes Risiko und Gefahr vom Verkäufer an den Käufer über. Eine Haftung des Käufers wegen verspäteter Auslieferung der Ware, Gegenstand des Vertrags, zurückzuführen auf Zufall, höhere Macht, Verspätungen von Seiten Dritter/Produzent und jedenfalls aufgrund jedweden Umstands, der nicht direkt dem Verkäufer zuzuschreiben ist, ist ausgeschlossen.
§ 4 Teilweise Übergabe der Ware
Sofern vom Verkäufer angeboten, wird der Käufer auch eine teilweise Übergabe der Ware akzeptieren, wenn diese teilweise Übergabe der Ware auf Probleme der Zulieferung, Produktion oder auf Verspätung von Seiten Dritter/Produzent zurückzuführen ist. Auch im Falle der teilweisen Übergabe der Ware ist dieselbe am gesetzlichen Sitz und/oder Magazin des Verkäufers abzuholen.
Im Falle der teilweisen Auslieferung verzichtet der Käufer ausdrücklich auf sein Rücktrittsrecht bzw. auf sein Recht, die teilweise Erfüllung abzulehnen.
§ 5 Rücktritt
Der Verkäufer hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, ohne Verpflichtung zum Schadensersatz, wenn er aufgrund einer unvollständigen, ungenauen oder nicht zeitgerechten Lieferung, die Ware vom Produzenten/Wiederverkäufer nicht erhalten hat und wenn der Käufer innerhalb der vereinbarten Termine die Akontozahlung nicht geleistet hat oder wenn er innerhalb der vereinbarten Termine die Ware nicht in Empfang genommen hat.
Der Verkäufer kann weiters vom Vertrag zurücktreten, sofern der Käufer nicht termingerecht die Rechnung für den restlichen Kaufpreis beglichen hat.
Weiters haftet der Verkäufer nicht für eventuellen Verzug bei der Übergabe der Ware, wenn der Verzug auf Umstände Dritter und/oder auf den Zulieferer des Verkäufers zurückzuführen ist.
§ 6 Gewährleistung
Der Verkäufer garantiert die Übereinstimmung der Qualität der Ware gemäß § 1 und dass diese Ware zum Zeitpunkt des Übergangs des Risikos auf den Käufer frei von Mängeln ist. Bei der Übergabe der Ware gemäß § 1 muss der Käufer oder eine von ihm beauftragte Person unverzüglich den Zustand der Ware und das Vorhandensein von eventuellen Mängeln der abgeladenen Ware kontrollieren. Die erkennbaren Mängel müssen mittels Einschreibebrief mit Rückschein innerhalb von 3 Tagen ab Entdeckung dem Käufer an seinem gesetzlichen Sitz angezeigt werden. Die Ware gemäß § 1, welche Mängel aufweist, muss an den gesetzlichen Sitz und/oder Magazin des Verkäufers zurückgeschickt und zurücktransportiert werden, zusammen mit einer Kopie der Rechnung, wobei ansonsten der Verkäufer die Gewährleistung ablehnen kann. Die entsprechenden Transportkosten gehen zu Lasten des Käufers.
Der Käufer verfällt vom Recht auf Gewährleistung des Verkäufers, sofern die Ware gemäß § 1 vom Käufer oder einem Dritten verändert worden ist und/oder einer unsachgemäßen Benützung oder Verwendung unterzogen wurde und/oder die Wartung oder Montage nicht fachgerecht durchgeführt worden sind.
Die Gewährleistung des Verkäufers für Mängel der Ware gemäß § 1 wird ebenfalls ausgeschlossen in jenen Fällen, in welchen der Käufer falsche technische Daten angegeben hat oder wegen Mängel, welche auf fehlende Beachtung der Gebrauchsanweisungen zurückzuführen sind oder auf unsachgemäßen Transport oder Lagerung von Seiten des Käufers.
Unabhängig davon, dass der Verkäufer bei Anerkennung eines Mangels das Recht zur Nachbesserung hat, hat der Verkäufer auch die Möglichkeit, die Ware zu ersetzen oder eine Preisreduzierung vorzunehmen. Sollten die Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt werden, so hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder die Preisreduzierung zu verlangen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegenüber dem Käufer und vor allem bis zur Restzahlung sowie Tilgung jedes weiteren Guthabens im Zusammenhang mit dem Geschäftsfall, bleibt der Verkäufer Eigentümer der Ware gemäß § 1.
Im Falle der Zwangsvollstreckung von Seiten Dritter, ist der Käufer verpflichtet, unverzüglich den Verkäufer davon zu unterrichten und dem Verkäufer die Dokumente und Unterlagen, welche für eine Intervention des Verkäufers notwendig sind, auszuhändigen; jedenfalls muss aber der Käufer die Dritten/Gläubiger hinsichtlich der Existenz des Eigentumsvorbehalts zugunsten des Verkäufers avisieren.
§ 8 Eigens vom Käufer auf dessen Wunsch bestellte Ware
Die Ware gemäß § 1, welche eigens auf Bestellung/Wunsch des Käufers verkauft worden ist und welche sich somit nicht auf der üblichen Warenpalette des Verkäufers befindet, kann vom Käufer weder zurückgegeben, noch ausgetauscht werden. Die Gewährleistung ist im § 6, wie oben angeführt, geregelt.
§ 9 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gegenständlicher Vertrag unterliegt italienischem Recht. Der Erfüllungsort für die vertraglichen Verpflichtungen ist der gesetzliche Sitz des Verkäufers. Für sämtliche sich direkt oder indirekt aus dem Vertragsverhältnis oder seiner Interpretierung ergebenden Streitigkeiten anerkennen die Vertragsparteien die Zuständigkeit des Gerichts in Bozen.
§ 10 Datenschutz
Im Sinne des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 196/2003 informiert der Verkäufer den Käufer, dass die Verarbeitung seiner persönlichen Daten durch die Firma Enrisol elektronisch oder händisch erfolgt, ausschließlich zum Zwecke der korrekten und vollständigen Durchführung der vertraglichen Verpflichtungen, der Führung der regulären Buchhaltung und Kundendatei. Inhaber der Verarbeitung der persönlichen Daten ist die Firma Enrisol GmbH. Weiters wird der Käufer darüber informiert, dass er sämtliche in Art. 7 des Privacygesetzes vorgesehenen Rechte hat.
(Ort)……………………………………………., am …………………………………….
Unterschrift und Stempel des Käufers Unterschrift und Stempel des Verkäufers
Im Sinne des Art. 1341, zweiter Absatz des Zivilgesetzbuches erklärt der Käufer mit seiner Unterschrift ausdrücklich, folgende Klauseln gelesen zu haben und sie somit ausdrücklich zu genehmigen: § 1 (Zahlungsbedingungen), § 3 (Übergabe der Ware), § 4 (Teilweise Übergabe der Ware), § 5 (Rücktritt), § 6 (Gewährleistung), § 8 (Eigens vom Käufer auf dessen Wunsch bestellte Ware), § 9 (Gerichtsstand und anwendbare Recht).
Unterschrift und Stempel des Käufers


